BGH (Az. III ZR 278/15; III ZR 302/15; III ZR 303/15): Amtshaftung wegen fehlender Krippenplätze in einer Kindertagesstätte

Der Bundesgerichtshof hat mit mehreren Urteilen vom 20.10.2016 (Az. III ZR 302/15 bzw. 303/15 bzw. 278/15) entschieden, dass Kommunen ihre Amtspflichten aus dem Kinderförderungsgesetz (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) verletzen,  wenn sie anspruchsberechtigten Kindern keinen Betreuungsplatz in einer Kindertagestätte zur Verfügung stellen. Diese Amtspflichten entfalten auch drittschützende Wirkung zugunsten der Eltern, die insbes. einen Verdienstausfallschaden geltend machen können, wenn und weil sie nicht oder nicht im geplanten Umfang ihre Arbeit wieder aufnehmen können. Für das Verschulden der Amtsträger spricht der Beweis des ersten Anscheins.

 

Das Urteil ist mit Hintergründen erläutert auf Spiegel Online