Diese website stellt das Staatshaftungsrecht der Bundesrepublik Deutschland in seiner gesamten Breite dar. Das Staatshaftungsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die die Inpflichtnahme einer staatlichen Körperschaft in der Regel auf Geldleistung zum Gegenstand haben. Eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall kann sie aber nicht ersetzen.

 


Eine Übersicht über sämtliche Ansprüche gibt es hier, eine Einzeldarstellung wichtiger Ansprüche findet sich im Hauptabschnitt "Staatshaftungsrecht".

Das Amtshaftungsrecht ist ein Teilgebiet des Staatshaftungsrechts und beschreibt die Haftung des Staates wegen Amtspflichtverletzungen nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG. Eine umfassende Darstellung findet sich im Hauptabschnitt "Amtshaftungsrecht". Die Durchsetzung von Amtshaftungsansprüchen in einem Prozess wird im Hauptabschnitt "Amtshaftungsprozess" umfassend erläutert.

 





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