Sämtliche Anspruchsgrundlagen des deutschen Staatshaftungsrechts

Das Staatshaftungsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die die Inpflichtnahme einer staatlichen Körperschaft wegen hoheitlichen Unrechts zum Gegenstand haben. Einen einheitlichen Haftungstatbestand gibt es nicht; das 1981 vom Bund erlassene Staatshaftungsgesetz ist nichtig. Vielmehr besteht das Staatshaftungsrecht aus einer Vielzahl von gesetzlichen und richterrechtlichen Anspruchsgrundlagen. Die tabellarischen Zusammenstellungen auf den folgenden Unterseiten stellen sämtliche Anspruchsgrundlagen des deutschen Staatshaftungsrechts dar.

 

Rechtsstand: 1. Juli 2017