OLG Köln (Az. 7 U 29/15): Baumkontrolle muss richtig erfolgen

 

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 11.5.2017 (Aktenzeichen 7 U 29/15) entschieden, dass eine unzutreffende Baumkontrolle eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt, die zu Amtshaftungsansprüchen führen kann.

 

 

Weitere Informationen zur Staatshaftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzungen gibt es hier.