Staatshaftung wegen der Thomas Cook Insolvenz

Die Thomas Cook Insolvenz ist auch eine Staatshaftungsfrage, weil die Bundesrepublik Deutschland die dem Schutz der Reisenden dienende EU-Richtlinie wohl nicht vollständig umgesetzt hat. Dadurch ist den Reisenden ein Schaden entstanden, weil die vorhandene Insolvenzschutzversicherung zu niedrig ist und damit die Ansprüche der Reisenden nicht vollständig abdeckt.
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