Corona-Pandemie: Betriebsschließungs-Versicherung und staatliche Hilfszahlungen

Seit Neuestem versuchen Versicherungen, etwaige staatliche Hilfszahlungen auf die Versicherungsleistungen als anspruchsmindernd anzurechnen. Das ist offensichtlich rechtswidrig. Die über Prämienzahlungen erworbenen Versicherungsansprüche sind vorrangig vor staatlichen Hilfszahlungen. Mehr dazu hier.